"Leben und Arbeiten in Thailand"
 
Leben und Arbeiten in Thailand

Arbeiten in Thailand

Fragen und Antworten

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Arbeitssuche innerhalb Thailands. Wer aus Deutschland entsandt wird, braucht sich um viele dieser Aspekte nicht zu sorgen. In der Regel kümmern sich dann Fachkräfte um alle wichtigen Angelegenheiten. Große Firmen erfüllen die notwendigen Bedingungen, die Voraussetzung sind, um Visum und Arbeitserlaubnis zu erhalten.

F. Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis in Thailand?
A. Man muss zuerst einen Job bekommen, und der Arbeitgeber beantragt dann eine Arbeitserlaubnis beim Arbeitsamt. - Das tut er in den meisten Fällen sehr ungern, da es ein langwieriger, teurer Prozess ist. Wenn ein Thai¬länder nämlich keine Ausländer einstellt, kann er sich am Fiskus vorbei mogeln. Wer einen Ausländer einstellt, muss einen Mindest¬umsatz haben und eine Mindeststeuer zahlen. Auch wird erwartet, dass der einzustellende Ausländer einen Mindestlohn von 40.000 Baht erhält. Die Argumentation, „Ich bin ja mit einem thailändischen Gehalt zufrieden“ zieht also nicht, wenn es um die Arbeitserlaubnis geht. Die Bedingungen sind ein wenig milder, wenn es sich um Eheleute mit einem thailändischen Partner handelt. (Geringerer Mindestlohn) Die Gebühren für die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis sind erneut gestiegen. Die neueste Gesetzgebung sieht Arbeit ohne Arbeitserlaubnis als strafrechtliches Vergehen an, das auch mit Gefängnisstrafe geahndet werden kann.
F. In welcher Branche bekomme ich Arbeit?
A.

Ganz viele Berufe sind für Ausländer grundsätzlich Tabu. Hier eine ausführliche Liste der für Ausländer verbotenen Berufe:

  • Arbeiten in der Landwirtschaft, Tierzucht, Forstwirtschaft, Fischerei, Farmaufsicht
  • Arbeiter, Hilfsarbeiter
  • Architekt
  • Auktionator
  • Buchführungsprüfung (gelegentliche interne Rechnungsprüfung zulässig)
  • Bürotätigkeit
  • Das Steuern von Fahrzeugen (außer Piloten bei internationalen Gesellschaften)
  • Edelsteine schneiden oder polieren
  • Friseur/in oder Kosmetiker/in
  • Gold- oder Silberschmied, sowie Verarbeitung anderer wertvoller Materialien
  • Handweberei
  • Herstellung thailändischer Musikinstrumente
  • Herstellung thailändischer Puppen
  • Herstellung von Bronzewaren
  • Herstellung von Buddha-Statuen oder Bildern
  • Herstellung von Gravurprodukten
  • Herstellung von Keramik
  • Herstellung von Kollektenschalen
  • Herstellung von Matratzen oder Polsterdecken
  • Herstellung von Messern
  • Herstellung von Papier- oder Stoffschirmen Hoch oder Tiefbauingenieur
  • Holzschnitzereien
  • Hutmacher
  • Jurist
  • Lackwarenherstellung
  • Laden betreiben
  • Maklertätigkeit und Vermittlung (im internationalen Geschäft zulässig)
  • Manuelle Herstellung von Seidenprodukten
  • Manuelle Zigarettenherstellung
  • Matten-Weberei oder Herstellung aus Schilf, Stroh oder Bambus
  • Maurerhandwerk, Zimmerhandwerk oder andere handwerklichen Berufe
  • Papierproduktion in Handarbeit
  • Schneider
  • Schriftsetzer für Thaischrift
  • Schuhmacher
  • Seidenherstellung in Handarbeit
  • Straßenverkäufer
  • Touristenführer oder Reiseagent

Im Grunde kommen überhaupt nur Managerposten in Frage. Die wiederum kön¬nen natürlich nur vergeben werden, wenn entsprechender Bedarf vorliegt und Kenntnisse sowie Zeugnisse und Hochschulabschlüsse mit thailändischer Übersetzung nachgewiesen werden.

Letzeres gilt auch für Englischlehrer. Das Arbeitsamt prüft sehr genau, da durchaus bekannt ist, dass auf der Khao San Road gefälschte Zeugnisse verkauft werden. (Dazu auch spezielle Informationen eines Insiders zum Thema Unterrichten in Thailand)

Trotzdem darf im Grunde der Ausländer in seinem Restaurant nicht am Ausschank stehen. Dafür sind thailändische Arbeitskräfte einzustellen. Er kann lediglich die Funktion des Geschäftsführers oder Managers ausüben.

F. Kann ich auch ohne Arbeitserlaubnis arbeiten?
A.

Letztendlich kann man dann schon irgendwo einen Job bekommen, doch ist das dann oftmals illegal. In diesem Fall ist die Bezahlung nicht unbedingt gesichert, denn der Arbeitgeber weiß, dass man sein Recht nicht einkla¬gen kann.

Auch deutsche Arbeitgeber halten sich vielmals nicht an Abmachungen.

Wird man erwischt, wird das Touristenvisum, das man vielleicht mühsam verlängert hatte, storniert, da man es als Arbeitsvisum missbraucht hatte. - Bei Benutzung von gefälschten Zertifikaten kann es sein, dass man noch ein Verfahren wegen Urkundenfälschung am Hals hat.

F. Wie stehen meine Chancen?
A.

Man kann sich in Thailand durchaus eine ganze Zeit lang über Wasser hal¬ten und irgendwie durchschlagen. Als Arbeitnehmer kommt man ganz selten auf das gleiche Niveau wie in Deutschland.

Man ist auf die Hilfe anderer angewiesen; da man selbst keine Formulare ausfüllen kann. Das Vertrauen kann leicht missbraucht werden, ohne dass man das Problem erkennen kann. Wer sich selbstständig machen will, braucht auch oftmals auch von Rechtswegen her einen thailändischen Partner oder Rechtsanwalt.

Unfall und Krankheit oder Diebstahl und Betrug werden selten in Betracht gezogen, kommen aber durchaus häufig vor.

Oftmals sind dafür keine finan¬ziellen Reserven vorhanden, weil das Einkommen gerade zum Existenzminimum reichte. Man kommt dann schnell in Schuldnot und verliert noch den mühsam erworbenen Besitz. Für das Alter kann man unter diesen Umständen ebenfalls kaum vorsorgen.

Die lukrativen Stellenangebote werden in Deutschland vergeben. Eine Be¬werbung in Thailand, auch bei deutschen Firmen, ist äußerst selten er¬folgreich.

 

Dieser Artikel unterliegt dem Copyright! Eine Veröffentlichung ist ohne Genehmigung des Autors nicht zulässig. © by Franziska Chawla 2008

 
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